Grundförderung
Für jeden förderfähigen Heizungstausch im Bestandsgebäude, unabhängig von Einkommen und alter Heizung.
Staatliche Heizungsförderung
Beim Heizungstausch im Bestandsgebäude übernimmt der Staat 30 % der förderfähigen Kosten als Grundförderung; Boni können den Zuschuss je nach Situation deutlich erhöhen. KuK Wärmetechnik prüft für Eigentümer in Rostock und Umland, welche Bausteine Ihnen zustehen. Beim Papierkram helfen wir auch, vom Fachunternehmer-Vertrag bis zum fertigen Antrag.
Die Pflichtstation
Der Förderantrag setzt einen vorab geschlossenen Vertrag mit einem Fachunternehmen voraus. Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen (Grundförderung, Boni) und ist gedeckelt; die Boni sinken ab 2027 schrittweise. Wir rechnen Ihren Fall durch, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Förderrechner
Sechs Angaben genügen: Sie sehen Ihren Zuschuss Baustein für Baustein, wie auf einem Kassenzettel.
Die Bausteine
Die Bausteine lassen sich kombinieren. Gefördert werden Investitionskosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € je weiterer; der Gesamtzuschuss ist gedeckelt.
Für jeden förderfähigen Heizungstausch im Bestandsgebäude, unabhängig von Einkommen und alter Heizung.
Wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird, etwa ein Gaskessel mit mehr als 20 Jahren oder eine Ölheizung. Sinkt ab 2027 schrittweise.
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € sind es 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 %. Minderjährige Kinder im Haushalt senken das angerechnete Einkommen um 10.000 €.
So läuft es
Wir besprechen Ihr Vorhaben und die passende Technik, telefonisch oder vor Ort.
Wir ermitteln Ihren individuellen Förderanspruch (KfW/BAFA) und die möglichen Bausteine.
Mit dem Fachunternehmer-Vertrag stellen wir die Weichen für Ihren Zuschuss, dann bauen wir ein.
Hinweis: Förderhöhen und -bedingungen (KfW/BAFA) können sich ändern. Wir informieren Sie über den jeweils aktuellen Stand. Diese Seite ersetzt keine individuelle Förderberatung.
Häufige Fragen
Der Rechner auf dieser Seite nutzt die Sätze der BEG-Richtlinie, die seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus nach Stufen, höchstens 28.000 € angerechnete Kosten für die erste Wohneinheit plus 15.000 € je weiterer (bis drei Wohneinheiten; bei mehreren gelten die Boni nur anteilig für die selbstgenutzte Wohnung). Er rechnet nur im Browser und speichert nichts. Was er nicht prüfen kann: ob Ihre alte Heizung noch läuft, wie alt sie genau ist und welche Kosten die KfW anerkennt. Das klären wir beim Termin, bevor Sie etwas unterschreiben.
Die Grundförderung beim Heizungstausch im Bestandsgebäude beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, angerechnet werden bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € für jede weitere. Dazu kommen je nach Situation Boni: etwa 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung oder ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 %. Der Gesamtzuschuss ist gedeckelt, und die Boni sinken ab 2027 schrittweise. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihren Fall.
Der Förderantrag setzt einen vorab geschlossenen Vertrag mit einem Fachunternehmen voraus. Ohne Fachbetrieb gibt es keine Förderung. Wir sind also Ihre Pflichtstation auf dem Weg zum Zuschuss und begleiten Sie durch den Prozess.
Vereinfacht: Die KfW fördert den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) per Zuschuss, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben der richtige ist.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass die nötigen Nachweise und der Fachunternehmer-Vertrag korrekt vorliegen.
Kontakt
Ob Wärmepumpe, Förderung oder neues Bad: Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Winter-Notdienst für Bestandskunden: November–März, am Wochenende bei Frostgefahr, erreichbar 9–16 Uhr.